EIN FREI ERFUNDENES MÄRCHEN:
Wenn Personen sich angesprochen oder ertappt fühlen sollten, dann ist dieses nicht beabsichtigt. Solche Geschichten können nur erfunden sein.
Es war einmal ein Gerichtssaal in Revierstadt, da sind die Balken bei einer Verhandlung so krumm geworden, dass sie heute noch schräg stehen.
Und da gab es einen Richter, der uneingeschränkt auf die Lügen zweier Beamter herein fällt oder fallen wollte, weil Polizisten lügen nicht, und wenn die erzählen, braucht man ja auch garnicht mehr hinzuhören und schon garnicht kombinieren. Das gehört sich nicht.
Auf einer Bundesstrasse in der Stadt XX steht ein Autofahrer an einer roten Ampel. er hatte sich gerade eine Zigarette angezündet und die Schachtel auf den Beifahrersitz gelegt. Dann legte er den Kopf in seine linke Handfläche und stütze ihn darin ab. Es war früh am Morgen, es regnete und es herrschte Morgendämmerung. Im Augenwinkel sah er , dass neben ihm in der linken Spur, nach vorne versetzt, ein Mannschaftswagen der Polizei anhielt. Vorne rechts ein Polizist mit auffallend markantem Gesicht. Er schaute den Autofahrer an und machte ihm ein Zeichen. Im gleichen Moment öffnete der Autofahrer seine Hand in der der Kopf gelegen hatte und zeigte ihm seine fünf leeren Finger, denn er dachte sich schon was der Beamte will. Das Gesicht des Beamten fiel regelrecht in sich zusammen, ein Gesicht, das dem eines Kasperles ähnelte, eigentlich ein fröhliches. Der Autofahrer wird diesen Moment der kleinen Schadenfreude nicht vergessen. Das Gesicht und die dazugehörende Mimik waren einmalig. Er hat es heute noch vor Augen. Trotzdem öffnete der Beamte die Tür und gab dem Autofahrer ein Zeichen hinter der Kreuzung anzuhalten. So geschehen, sprang er aus dem Fahrzeug, gefolgt von einer Beamtin, die beinahe noch überfahren wurde, weil sie im Berufsverkehr auf der Bundesstrasse B xxx auf der Fahrerseite ausstieg. Als der Polizist den bereits ausgestiegenen Fahrer des Pkw ansprach, beschuldigte er ihn telefoniert zu haben. Jeder kann sich denken, dass in solchen Fällen ein berechtigter Einspruch Fehl am Platze ist. Beschuldigt bleibt beschuldigt. Und gleich mischte sich auch noch die Fahrerin ein und behauptete es gesehen zu haben. Der dritte Beamte, ein völlig unscheinbarer Typ, blieb ruhig. hatte aber seine Hand am Halfter. Es ging ja nur ums Handy. Davon abgesehen, dass die Beamten genau wussten, wen sie da angehalten hatten. Sicherung muss halt sein. Der Autofahrer war schon seit 1982 im Besitz eines fest eingebauten Telefons. Und dieses wurde dem jeweiligen Standard seitdem angepasst. Also ein Autotelefonfesteinbau mit Hörer und Freisprecheinrichtung. Dafür gab es Duokarten Die Überprüfung, der beiden auf dem Beifahrersitz liegenden Handys auf Telefonate, interessierte die Polizisten nicht, das interessiere nur den Richter.
Und dann kam der Tag, der Tag, an dem das Vertrauen in die Polizei für den Autofahrer restlos flöten ging. Der Beamte der angehalten hatte, sass hinten und hatte alles von dort beobachtet. Der Unscheinbare sass plötzlich vorne und hatte angehalten. Und jetzt der Hammer. Die Polizistin sass ebenfalls hinten und hatte von dort alles gesehen. Frage, wer ist denn gefahren? Hier in Deutschland ist alles möglich. Die Beamten hatten Glück, denn es gab eine Tankstelle, deren Türkammera die zuvor befahrene Strasse zeigte und bewiesen hätte, wer gefahren ist. Doch mit solchen Lügen konnte der Autofahrer nach einigen Monaten wirklich nicht rechnen. Das Video hätte es widerlegen können, Vergleichsbilder, zeigten es. Doch es fehlten genau zwei Wochen. Das Video war bereits überspielt.Übrigens der dritte Beamte, der angeblich angehalten hatte, war am Verhandlungstag natürlich krank. Auch soll er ein genauso markantes Gesicht haben und der Autofahrer hätte beide verwechselt. Und dann noch etwas: Die Polizistin erzählte stolz dem Richter, dass sie diesen Autofahrer schon das zweite Mal mit dem Telefon erwischte. Warum wohl? Auch im ersten Fall war es eine verlogene Behauptung. Wenn jetzt einer denkt, warum ist der nicht in die Berufung gegangen? Warum wohl. Dann wären noch zwei Joker dagewesen. Sie hatten noch im Fahrzeug hinten versteckt gesessen. Wer weiss, wo die bei der nächsten Verhandlung gesessen haben? Vielleicht auch vorne. Bestimmt auf dem Fahrersitz.
Bis zum nächste Märchen, dass wirklich auch frei erfunden sein wird.
Staatsanwalt schützte Beamte vor Falschaussage und stellte nach der ersten total verlogenen und nicht fassbaren Aussage der ersten Beamtin das Verfahren ein. Der zweite Beamte wäre bei der ersten Frage schon ins offene Messer gelaufen.